Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZD Logistik · Stand: Mai 2026

Note: The legally binding version of this document is the German original below.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen ZD Logistik, Inhaber Daniel Zigelski, Am Sandberg 2, 27324 Eystrup (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Fahrzeugüberführungen, Kurier- und Besorgungsleistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, sofern hierin keine besonderen Regelungen für Verbraucher getroffen sind.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website www.zd-logistik.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Auftrags.

(2) Mit Übermittlung einer Anfrage (per Formular, Telefon, WhatsApp oder E-Mail) bittet der Auftraggeber den Auftragnehmer um die Erstellung eines Angebots. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt bzw. mit der Ausführung beginnt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Überführung von Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Transporter, Premium- und Elektrofahrzeuge sowie Flottenfahrzeuge) im In- und Ausland.
  • Kurier- und Direktfahrten innerhalb Deutschlands und Europas (Dokumente, Pakete, Ersatzteile, Sonderfahrten).
  • Besorgungsleistungen (z. B. Einkäufe, Abholungen, Ersatzteilbeschaffung).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (z. B. Subunternehmer) einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das zu überführende Fahrzeug verkehrssicher, fahrbereit, zugelassen und ausreichend kraftstoffversorgt ist sowie über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) sind dem Fahrer zu Beginn der Fahrt auszuhändigen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige besondere Eigenschaften des Fahrzeugs (z. B. Vorschäden, technische Auffälligkeiten, Wertgegenstände im Fahrzeug) vor Fahrtbeginn schriftlich offenzulegen.

(3) Bei Kurier- und Besorgungsleistungen hat der Auftraggeber die zu transportierenden Güter ordnungsgemäß zu verpacken und alle für die Beförderung notwendigen Informationen (insbesondere zu Inhalt, Wert, Empfänger und Übergabezeitpunkt) wahrheitsgemäß mitzuteilen.

(4) Gefahrgut im Sinne der einschlägigen Vorschriften (ADR/GGVSEB), verbotene Gegenstände, verderbliche Waren sowie lebende Tiere werden vom Auftragnehmer nicht befördert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Erstaufträgen sowie bei Aufträgen mit höherem Auftragswert eine Vorauszahlung in angemessener Höhe zu verlangen.

§ 6 Termine, Verzögerungen und Höhere Gewalt

(1) Liefer- und Übergabetermine gelten als verbindlich nur, soweit sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Streiks, behördliche Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen oder unvorhersehbare technische Defekte – entbinden den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Einhaltung von Terminen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Ereignisse.

§ 7 Übergabe und Dokumentation des Fahrzeugzustands

(1) Bei Fahrzeugüberführungen wird zu Beginn der Fahrt sowie bei der Übergabe an den Empfänger der Fahrzeugzustand (Außenzustand, Kilometerstand, Tankfüllung, etwaige Vorschäden) in einem Übergabeprotokoll dokumentiert; ergänzend werden Lichtbilder erstellt.

(2) Beanstandungen des Fahrzeug- bzw. Sendungszustands sind durch den Empfänger unverzüglich bei der Übergabe geltend zu machen und im Übergabeprotokoll zu vermerken. Spätere Beanstandungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn der Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Für Schäden im Rahmen von Beförderungsleistungen, die unter das HGB (§§ 407 ff. HGB) fallen, gelten die dortigen Haftungsregelungen, insbesondere die Haftungshöchstbeträge nach § 431 HGB.

(4) Eine Haftung für Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder vergleichbare Gegenstände, die ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung im Fahrzeug oder der Sendung verbleiben, ist ausgeschlossen.

(5) Der Auftragnehmer unterhält für seine Tätigkeit eine Verkehrshaftungs- bzw. Betriebshaftpflicht­versicherung im handelsüblichen Umfang.

§ 9 Reklamation und Verjährung

(1) Offensichtliche Mängel oder Schäden sind bei der Übergabe zu rügen und im Übergabeprotokoll festzuhalten. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe, in Textform anzuzeigen.

(2) Ansprüche aus Beförderungsverträgen verjähren nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 439 HGB.

§ 10 Stornierung

(1) Storniert der Auftraggeber einen verbindlich erteilten Auftrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz zu verlangen:

  • bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn: 0 % der Auftragssumme;
  • bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn: 30 % der Auftragssumme;
  • weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn: 50 % der Auftragssumme.

(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates entzogen werden.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.





Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Der Kunde wird rechtzeitig in Textform über die Änderung des Anbieters benachrichtigt. Falls der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Es gilt die Widerspruchsfrist.